Die Justiz ist auf dem rechten Auge blind

Am 19. Januar 2024 erfolgte die Urteilsverkündung des Landgericht Chemnitz gegen die drei übrig gebliebenen Angeklagten. Der Vorwurf lautete Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung. Nach der Rekonstruktion waren die drei Angeklagten Teil einer 15 bis 20 köpfigen Gruppe, die sich nach dem Ende des rechten Schweigemarsches am 01. September 2018 zusammenfanden, um gemeinschaftlich die Konfrontation mit Gegendemonstrant*innen zu suchen und hierbei mit Knüppeln bewaffnet diese unvermittelt angriffen. Kurz nach diesen Angriffen wurde ein Teil dieser Gruppe noch vor Ort von Polizeikräften festgenommen und ID behandelt.

Nach einer fünfjährigen Verschleppung des Verfahrens und einer katastrophalen Ermittlungsarbeit der Behörden, wurde das Verfahren gegen die drei Angeklagten unter Auflage der Zahlung von jeweils 1000 Euro eingestellt. Die Angeklagten räumten ein, Teil der Gruppe gewesen zu sein, trugen aber nicht zu einer Aufklärung bei. Unklar verbleibt, wie die Tätergruppe sich gefunden hatte und wie die Planung der Angriffe verlief. Die Teilnahme bekannter rechter Straftäter wie Lassei Richei, Pierre Bauer und Steven Feldmann, sowie die Beschreibung der betroffenen Zeug*innen lässt vermuten, dass die Angriffe koordiniert und abgesprochen stattgefunden haben.

Das Ende des ersten Prozessblocks zeigt in aller Deutlichkeit, dass rechte Gewalt in Deutschland, und insbesondere in Sachsen, verharmlost und nicht geahndet wird. Die Betroffenen rechter Gewalt von Chemnitz 2018 wurden mit dem ersten Urteil im Stich gelassen. Das fatale Signal an die rechte Szene ist, dass sie bei Angriffen keine Strafverfolgung fürchten müssen.

Weitere Prozesse gegen die übrigen 16 Angeklagten wurden angekündigt. Die Prozesstermine dagegen sind noch nicht terminiert. Wir als Solikampagne rufen weiterhin dazu auf die Betroffenen nicht im Stich zu lassen.