Prozess

Die anstehenden Gerichtsprozesse finden alle im Landgericht Chemnitz (Hohe Straße 23) statt. Unterteilt ist der Prozess in drei Prozessblöcke: Zwei öffentliche und ein nicht-öffentlicher Block nach Jugendstrafrecht. Angeklagt sind nach aktuellem Stand 27 Personen. Pro Prozessblock sollen neun Angeklagte verhandelt werden. Der erste Prozessblock ist für Dezember 2023 bis Januar 2024 terminiert. Die Terminierungen der weiteren Prozessblöcke müssen noch abgewartet werden.

Für den ersten Prozessblock sind folgende Informationen vorhanden: Von den ursprünglich neun Angeklagten befinden sich zwei Faschisten auf der Flucht, unter ihnen der bekannte Neonazi Steven Feldmann aus Dortmund. Zusätzlich wurden zwei weitere Anklagen für den ersten Prozessblock eingestellt, sodass von den ursprünglich neun Angeklagten nur noch gegen fünf verhandelt wird. Von diesen fünf befindet sich ein bekannter Faschist aus Braunschweig, Pierre Bauer, nach eigenen Angaben in psychatrischer Behandlung und das Verfahren gegen einen weiteren Angeklagter, Rico W., wurde am 13.12.23 gegen eine Geldzahlung von 1000 Euro eingestellt. Am Ende wurde somit nur gegen die letzten drei verbliebenen Angeklagten weiterverhandelt.

Für die Begleitung der Betroffenen zum Gericht sind nur die fett-kursiv geschriebenen Tage relevant.

11.12.2023 9:00 Uhr (Prozessbeginn)

13.12.2023 9:00 Uhr
18.12.2023 9:00 Uhr
19.12.2023 9:00 Uhr
05.01.2023 9:00 Uhr
09.01.2023 9:00 Uhr
18.01.2023 9:00 Uhr
19.01.2023 9:00 Uhr

24.01.2023 9:00 Uhr
25.01.2023 9:00 Uhr
31.01.2023 9:00 Uhr

 

Das Ende des ersten Prozessblocks

Am Freitag, den 19. Januar 2024, fand mit der Urteilsverkündung des Landgerichts Chemnitz gegen die drei Angeklagten das Ende des ersten Prozessblocks statt. Die Anklage berufte sich auf Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung. Leider nicht überraschend, wurde die Anklage gegen eine Zahlung von 1000 Euro nach Paragraf 153a Strafprozessordnung eingestellt.

 

Weitere Prozesse

Die Prozesstage für die nächsten Angeklagten ist noch nicht terminiert. Wir rufen weiterhin dazu auf bei Ankündigung die Betroffenen zu begleiten.

 

Relevantes zur solidarischen Prozessbegleitung

Die Prozesse finden unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. Gerechnet werden mit Personen- und Taschenkontrollen am Eingang. Sinnvoll wäre es, eure persönlichen Gegenstände wie Notizen & Kalendar nicht mitzubringen. Achtet auch darauf, dass waffenähnliche Gegenstände (worunter auch Glasflaschen zählen) nicht mitgenommen werden. Das Gericht hat zusätzlich die Verfügung erlassen, dass technische Geräte wie Smartphones nicht zugelassen sind, und vor Ort abgegeben werden müssen. Hintergrund ist der Verbot von Bild-, Ton- und Filmaufnahmen im Gerichtssaal. Eure Personalausweise werden kontrolliert und gegebenenfalls müsst ihr damit rechnen, dass diese abgescannt werden.

Die Erfahrungen ähnlicher Verfahren gegen bekannte Faschist*innen haben gezeigt, dass auch mit weiteren Neonazis abseits der Angeklagten zu rechnen ist. Dabei ist es auch schon vorgekommen, dass Betroffene und solidarische Menschen eingeschüchtert wurden. Wenn ihr euch für eine solidarische Prozessbegleitung entschließt, empfehlen wir euch nicht alleine anzureisen, sondern euch mit anderen zusammenzuschließen.

Das Ziel der Kampagne ist es, die Betroffenen der rechten Gewalt von Chemnitz 2018 nicht alleine zu lassen. Wir rufen dazu auf, die bisher genannten Prozesstage wahrzunehmen und die Betroffenen zu begleiten.